Eckpunkte eines Kirchengesetzes über den Dienst der Diakoninnen und Diakone (Diakoninnengesetz – DiakG) in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier lädt das Landeskirchenamt zur Diskussion über die inhaltlichen Eckpunkte eines künftigen Kirchengesetzes über den Dienst der derzeit rund 500 in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers beschäftigten Diakon*innen (im Folgenden: Diakoninnengesetz) ein. Ein erster Entwurf des Eckpunktepapiers, der auf Vorarbeiten der 25. Landessynode aus dem Jahr 2019 zurückgreifen konnte, wurde von einer Arbeitsgruppe des Landeskirchenamtes vorbereitet und am 27. September 2021 bei einem Fachtag mit insgesamt 35 Vertreter*innen aus Kirchenkreisen, Berufsgruppen und verschiedenen Interessenvertretungen erörtert. Aufgrund der Ergebnisse des Fachtages sowie der Diskussionen auf der Jahreskonferenz der Diakon*innen im Jahr 2022, bei den Studientagen Personalentwicklung, in Kirchenkreis- und Diakoninnenkonferenzen und einzelner Stellungnahmen (z.B. der Fakultät V der Hochschule Hannover, des Bischofsrates oder des Pastorenausschusses) ist es überarbeitet und vom Landeskirchenamt als Grundlage eines öffentlichen Stellungnahmeverfahrens beschlossen worden.

Das Stellungnahmeverfahren beginnt am 15. Oktober 2022 und endet am 31. Januar 2023. Im Anschluss wird das Landeskirchenamt die Ergebnisse auswerten, bei einem zweiten Fachtag am 8. Februar 2023 zur Diskussion stellen und auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf erstellen. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im Frühjahr 2023 in die Landessynode einzubringen.

Geplanter Ablauf des Beteiligungsverfahrens

15. Oktober 2022 – 31. Januar 2023:

Öffentliches Beteiligungsverfahren

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8. Februar 2023:

2. Fachtag

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Januar bis Mai 2023:

Auswertung der Stellungnahmen, Erstellung Gesetzesentwurf durch das Landeskirchenamt

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Mai 2023:

Einbringung in Landessynode

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November 2023:

Beschlussfassung in Landessynode

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01.01.2024:

Inkrafttreten des Diakoninnengesetzes