Ausgangslage & Ziele

Die Landeskirche befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess, weil sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns grundlegend verändern. Die Kompetenzen von Diakon*innen in Bereichen wie z.B. der Gemeinwesendiakonie, der Sozialraumarbeit, der Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen, der Gewinnung und der Begleitung Ehrenamtlicher, aber auch das Wissen und die Praxiserfahrungen im Bereich der Sozialen Arbeit werden in der Kirche der Zukunft eine wesentliche Rolle spielen. Das zeigt auch die Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD von 2018 über die Berufszufriedenheit der Diakon*innen in der Landeskirche Hannovers: Die Anstellungsträger wünschen sich von ihren Diakon*innen einen häufigeren Einsatz eben dieser Kompetenzen. Diakon*innen sind Brückenbauer*innen zwischen verfasster Kirche, Diakonie und Gesellschaft. Sie gestalten die diakonische Dimension der Kirche in diversen Strukturen und führen ihren Dienst in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen Diensten aus.

Andererseits zeigt sich in der Berufsgruppe der Diakon*innen bereits jetzt ein erheblicher Fachkräftemangel, der sich durch die hohe Zahl derer, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden, noch deutlich vergrößern wird. Das liegt auch daran, dass Arbeits- und Stellenbedingungen oft zu fragil und vielfach nicht auf die in den sehr unterschiedlichen Ausbildungs- und Studiengängen erlangten Kompetenzen der Diakon*innen ausgelegt sind. Diakonische Einrichtungen beispielsweise spielen gegenwärtig als Anstellungsträgerinnen oder Einsatzort eine eher untergeordnete Rolle. Tätigkeiten in der Krankenhausseelsorge, Kirchenleitungs-Aufgaben oder Beratungsfunktionen sind selten anzutreffen. Hinzu kommt, dass berufsbiografische Entwicklungsmöglichkeiten oder Aufstiegschancen kaum gegeben sind. Trotz eines enormen Interesses am Studium selbst (etwa an der Hochschule Hannover 140 Interessent*innen für 40 Plätze) finden aus diesen Gründen nur ein Teil der Studienabgänger*innen den Weg in die vielen freien Stellen der Landeskirche.

  • Vor diesem Hintergrund soll das Diakoninnengesetz dazu beitragen, die Bedeutung des Berufsbildes der Diakon*innen, ihrer Kompetenzen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten für die Unterstützung kirchlicher Entwicklungsprozesse stärker herauszustellen und
  • gleichzeitig die Attraktivität der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers als Arbeitgeberin für Diakon*innen zu erhöhen.

Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sind vor allem

  • eine Schärfung des Profils innerhalb der Zusammenarbeit beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitender in interprofessionellen Teams,
  • eine transparente Beschreibung der Anstellungsvoraussetzungen, die dadurch gleichzeitig klare Möglichkeiten des Quereinstiegs eröffnet,
  • bessere Steuerungsmöglichkeiten für die Personalplanung und die individuelle Personalentwicklung durch eine landeskirchliche Anstellung,
  • eine Zusammenfassung der bisher verstreuten Regelungen in einem einheitlichen Gesetz, dessen wesentliche Aussagen in einer Rechtsverordnung näher ausgeführt werden.