Der Wechsel der Anstellungsträgerschaft wird lückenlos vollzogen, indem zeitgleich mit dem bisherigen Anstellungsträger ein Auflösungsvertrag geschlossen und mit der Landeskirche ein neuer Dienstvertrag eingegangen wird. Dabei wird an dem bisherigen Einsatzort, dem bisherigen Vertragsinhalt sowie an der bisherigen Stellenbeschreibung festgehalten, so dass sämtliche Vertragsinhalte fortbestehen. Nach den Erfahrungen zurückliegender Prozesse zur Überleitung von Beschäftigungsverhältnissen wird ungeachtet dessen eine motivierende Begleitung der Diakon*innen erforderlich sein.

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