➑ Verantwortung für die Stellenplanung

Absatz 1

Ungeachtet der landeskirchlichen Anstellung verbleibt die Verantwortung für die Stellenplanung wie bei den Pfarrstellen bei den Kirchenkreisen. Diakon*innenstellen sind daher wie bisher in den Stellenrahmenplänen der Kirchenkreise auszuweisen.

Absatz 2

Durch die Stellenrahmenpläne, die vom Landeskirchenamt genehmigt werden, hat die Landeskirche trotz der Planungshoheit der Kirchenkreise ähnlich wie bei Pfarrstellen gleichwohl eine ausreichend verlässliche Grundlage für ihre Haushaltsplanung.