⓫ Personalentwicklung / Fort- und Weiterbildung

Absatz 1

Diakon*innen sind berechtigt und verpflichtet, zur Stärkung ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen, zur Spezialisierung sowie zu ihrer berufsbiographischen Entwicklung regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Absatz 2

Näheres regeln die Fortbildungsrichtlinien der Landeskirche. In der Landeskirche sollen zukünftig strukturierte Wege eröffnet werden, in denen von Beginn an die gesamte Qualifikationsbreite der Diakon*innen für die berufliche Entwicklung und eine Perspektivschaffung genutzt werden kann. Dazu gehören auch langfristige Fort- und Weiterbildungsgänge für weitere berufliche Verwendungen und ggf. Perspektiven für Höhergruppierungen. Entsprechende Stellen(-profile) sind zu schaffen.*

* Eine Erklärung zu den einzelnen Eingruppierungen des TVL befindet sich in der Dienstvertragsordnung (DienstVO) (siehe Sparte C, Tätigkeitsmerkmale siehe Anlage 2)