Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
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⓬ Dienst- und Fachaufsicht

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Absatz 1

Die Dienstaufsicht führt der oder die für den Einsatzort zuständige Superintendent*in. Er*Sie übt auch das Weisungsrecht in Vertretung für den Kirchenkreisvorstand aus. Die Fachaufsicht übt das im Landeskirchenamt zuständige Fachreferat aus.

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