Absatz 1
Ist in einem Kirchenkreis eine freie Diakon*innen-Stelle zu besetzen, teilt der Kirchenkreis dem Landeskirchenamt mit, wie das Profil der Stelle gestaltet sein soll und welche fachlichen und persönlichen Anforderungen mit der Stelle verbunden sind. Er übermittelt dem Landeskirchenamt zur weiteren einvernehmlichen Abstimmung einen Entwurf des Ausschreibungstextes sowie die Grundzüge der Stellenbeschreibung und einer Dienstanweisung.