Absatz 1
Anstellungsvoraussetzungen, um als Diakon*in in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zu arbeiten, sind die Mitgliedschaft in einer EKD-Gliedkirche (nach den Regelungen des Mitarbeitendengesetzes) sowie der erfolgreiche Abschluss eines landeskirchlich anerkannten Studien- oder Ausbildungsgangs nach Niveau 6 des DQR (Deutscher Qualitätsrahmen).