Die zu absolvierende Regelausbildung für die Anstellung als Diakon*in in der Landeskirche ist der Studiengang Soziale Arbeit und Religionspädagogik (Doppelbachelor/Doppeldiplom) oder ein Studium der Religions- oder Gemeindepädagogik (Bachelor/Diplom) von mindestens sechs Semestern an einer Hoch- oder Fachhochschule, die nach den „gemeinsamen Standards der hochschulischen Qualifikation für diakonisch-gemeindepädagogische Arbeitsfelder in der verfassten Kirche“ anerkannt ist.