Nach Abschluss der Studiengänge ist grundsätzlich ein Berufsanerkennungsjahr zu absolvieren. Absolvent*innen in der Regelausbildung an der Fakultät V der Hochschule Hannover durchlaufen ein Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA). Das IBA wird in landeskirchlicher Trägerschaft durchgeführt. Arbeitsrechtlich stellt das IBA ein Ausbildungsverhältnis dar. Den Absolvent*innen des IBA wird nach dessen erfolgreichem Abschluss ein Beschäftigungsverhältnis zur Landeskirche angeboten, das zunächst auf zwei Jahre befristet ist und danach in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umgewandelt werden kann.