Als gleichwertig angesehen werden kann eine mindestens dreijährige Fachschulausbildung an einer landeskirchlich anerkannten Ausbildungsstätte oder eine mindestens zweijährige Ausbildung zum/zur Diakon*in in Verbindung mit einer staatlichen Qualifikation als Erzieher*in oder Sozialarbeiter*in. Abschlüsse solcher Fachschulen (ohne Hochschulabschluss) sollen durch ein landeskirchlich begleitetes Anerkennungsjahr mit einem internen Beurteilungsverfahren und müssen durch eine entsprechende Aufbauausbildung mit abschließendem Kolloquium ergänzt werden. In dieser Aufbauausbildung soll auch die FEA-Pflicht erfüllt werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Aufbauausbildung können die Diakon*innen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zur Landeskirche übernommen werden.