Die Dienstaufsicht führt der oder die für den Einsatzort zuständige Superintendent*in. Er*Sie übt auch das Weisungsrecht in Vertretung für den Kirchenkreisvorstand aus. Die Fachaufsicht übt das im Landeskirchenamt zuständige Fachreferat aus.
Die Dienstaufsicht führt der oder die für den Einsatzort zuständige Superintendent*in. Er*Sie übt auch das Weisungsrecht in Vertretung für den Kirchenkreisvorstand aus. Die Fachaufsicht übt das im Landeskirchenamt zuständige Fachreferat aus.