Die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Diakon*innen in der Landeskirche ist für alle landeskirchlich angestellten Diakon*innen verpflichtend. Die Jahreskonferenz „vergewissert den kirchlich-diakonischen Auftrag, arbeitet an der Weiterentwicklung des Berufsbildes mit, weist auf berufliche Missstände hin und wirkt auf förderliche Arbeitsbedingungen hin.“ (siehe „Ordnung der Konferenz der Diakon*innen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers“, 2020).