Die Diakoniegemeinschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Diakon*innen. Sie verstehen sich als Dienst-, Glaubens- und Interessengemeinschaften und dienen der geistlichen, persönlichen und fachlichen Förderung ihrer Mitglieder. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden sie von der Landeskirche unterstützt. Die Diakoniegemeinschaften werden bei grundlegenden berufspolitischen Entscheidungen einbezogen. Werden Diakon*innen, die Mitglieder einer Diakoniegemeinschaft sind, eingesegnet, so wird diese beteiligt.