Kasualien und nicht zielgruppenspezifische Gottesdienste und Andachten sind in der Regel pastorale Aufgaben, die Diakon*innen nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt sowie mit im Vorfeld absolvierten Weiterbildungsmodulen durchführen dürfen, es sei denn, sie sind in der gültigen Dienstanweisung bereits aufgeführt.