Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
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Absatz 1

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Diakon*innen sind berechtigt und verpflichtet, zur Stärkung ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen, zur Spezialisierung sowie zu ihrer berufsbiographischen Entwicklung regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

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