Durch dieses Verfahren ist unabhängig vom Vorliegen möglicher Befreiungstatbestände nach § 4 des Umsatzsteuergesetzes ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch ausgeschlossen.
Durch dieses Verfahren ist unabhängig vom Vorliegen möglicher Befreiungstatbestände nach § 4 des Umsatzsteuergesetzes ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch ausgeschlossen.