Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
  • Ausgangslage & Ziele
  • Kontakt
  • Entwurf & Kommentare
  • Home
  • Entwurf & Kommentare
  • Stellenfinanzierung
  • Präambel
  • Anstellungsvoraussetzungen
  • Amt der öffentlichen Verkündigung
  • Netzwerk- und Strukturarbeit
  • Überleitung auf die Anstellungsebene der Landeskirche
  • Personalgestellung
  • Verfahren der Anstellung / Stellenwechsel
  • Verantwortung für die Stellenplanung
  • Stellenfinanzierung
  • Mitarbeitervertretung
  • Personalentwicklung / Fort- und Weiterbildung
  • Dienst- und Fachaufsicht
  • Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien

Absatz 4

teilen tweet

Zu verrechnen sind alle im Stellenrahmenplan des Kirchenkreises vorgesehenen und tatsächlich besetzten Stellen. Bei Vakanzen stehen die Mittel aus der Gesamtzuweisung den Kirchenkreisen daher wie bisher zu Verfügung.

Jetzt kommentieren

AGB | Impressum | Datenschutz | Kontakt