Zur Finanzierung von Übergängen oder zur vorübergehenden Finanzierung nicht einsetzbarer Personen wird es erforderlich sein, im landeskirchlichen Haushalt im begrenzten Umfang Mittel vorzuhalten. Die Bemessung dieser Mittel wird wesentlich von der weiteren Entwicklung des landeskirchlichen Haushalts abhängen. Um eine möglichst weitgehende Kostenneutralität zu erreichen, ist vorgesehen, die bislang bereitgestellten Mittel für Einzelzuweisungen zur Mitfinanzierung der Personalkosten beschränkt einsatzfähiger Mitarbeitender (sog. „Poolmittel“) bei Ausscheiden dieser Mitarbeitenden schrittweise zu verringern. Neue Einzelzuweisungen aus diesen Mitteln werden schon jetzt nicht mehr gewährt.