Auch Diakon*innen, die zurzeit auf ganz oder teilweise drittmittelfinanzierten Stellen tätig sind, sind in die landeskirchliche Anstellung überzuleiten. Ähnlich wie bei drittmittelfinanzierten Pfarrstellen(-anteilen) muss das Finanzierungsrisiko in diesem Fall aber bei den Kirchenkreisen verbleiben. Die Stellen müssen auch bei Ausfall einer Drittmittelfinanzierung in dem Umfang verrechnet werden, wie sie im Stellenrahmenplan vorgesehen sind.

Jetzt kommentieren