Auch Diakon*innen, die zurzeit auf ganz oder teilweise drittmittelfinanzierten Stellen tätig sind, sind in die landeskirchliche Anstellung überzuleiten. Ähnlich wie bei drittmittelfinanzierten Pfarrstellen(-anteilen) muss das Finanzierungsrisiko in diesem Fall aber bei den Kirchenkreisen verbleiben. Die Stellen müssen auch bei Ausfall einer Drittmittelfinanzierung in dem Umfang verrechnet werden, wie sie im Stellenrahmenplan vorgesehen sind.