Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
  • Ausgangslage & Ziele
  • Kontakt
  • Entwurf & Kommentare
  • Home
  • Entwurf & Kommentare
  • Verantwortung für die Stell...
  • Präambel
  • Anstellungsvoraussetzungen
  • Amt der öffentlichen Verkündigung
  • Netzwerk- und Strukturarbeit
  • Überleitung auf die Anstellungsebene der Landeskirche
  • Personalgestellung
  • Verfahren der Anstellung / Stellenwechsel
  • Verantwortung für die Stellenplanung
  • Stellenfinanzierung
  • Mitarbeitervertretung
  • Personalentwicklung / Fort- und Weiterbildung
  • Dienst- und Fachaufsicht
  • Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien

Absatz 1

teilen

Ungeachtet der landeskirchlichen Anstellung verbleibt die Verantwortung für die Stellenplanung wie bei den Pfarrstellen bei den Kirchenkreisen. Diakon*innenstellen sind daher wie bisher in den Stellenrahmenplänen der Kirchenkreise auszuweisen.

Jetzt kommentieren

AGB | Impressum | Datenschutz | Kontakt