Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
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Absatz 2

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Durch die Stellenrahmenpläne, die vom Landeskirchenamt genehmigt werden, hat die Landeskirche trotz der Planungshoheit der Kirchenkreise ähnlich wie bei Pfarrstellen gleichwohl eine ausreichend verlässliche Grundlage für ihre Haushaltsplanung.

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