Durch die Stellenrahmenpläne, die vom Landeskirchenamt genehmigt werden, hat die Landeskirche trotz der Planungshoheit der Kirchenkreise ähnlich wie bei Pfarrstellen gleichwohl eine ausreichend verlässliche Grundlage für ihre Haushaltsplanung.
Durch die Stellenrahmenpläne, die vom Landeskirchenamt genehmigt werden, hat die Landeskirche trotz der Planungshoheit der Kirchenkreise ähnlich wie bei Pfarrstellen gleichwohl eine ausreichend verlässliche Grundlage für ihre Haushaltsplanung.