Das Abstimmungsverfahren vor der Stellenausschreibung entspricht nicht nur der gemeinsamen Verantwortung von Landeskirche und Kirchenkreis als Arbeitgeber und Einsatzstelle. Er soll gleichzeitig sicherstellen, dass der Stellenzuschnitt auch aus der Perspektive der Landeskirche als Arbeitgeber dem Ziel einer attraktiven Gestaltung der Arbeitsverhältnisse von Diakon*innen entspricht. Dem in der Vergangenheit mitunter beklagten Problem einer zu weit reichenden Stellenzersplitterung kann dadurch vorgebeugt werden, ohne dass die Gestaltungsfreiheit der Kirchenkreise unnötig eingeschränkt wird. Gleichzeitig wird damit auch der Verwaltungsaufwand vermieden, der bislang mit dem Verfahren zur nachträglichen Genehmigung der Dienstanweisung verbunden ist.

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