Die Bewerbungen gehen beim Landeskirchenamt ein. Das Landeskirchenamt prüft, ob die Bewerber*innen über die für die Stelle erforderlichen Anstellungsvoraussetzungen verfügen. Sämtliche Bewerbungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, leitet das Landeskirchenamt an den Kirchenkreisvorstand weiter. Es kann dabei Empfehlungen abgeben, welche Bewerber*innen eingeladen werden sollen, und es kann das Feld der vorliegenden Bewerbungen durch eigene Vorschläge aus dem Bestand der bereits landeskirchlich angestellten Diakon*innen ergänzen. Wenn keine Bewerbungen eingegangen sind, kann das Landeskirchenamt dem Kirchenkreis eigene Vorschläge übermitteln.