Die weitere Gestaltung des Auswahlverfahrens einschließlich der Durchführung der Auswahlgespräche fällt in die Zuständigkeit des Kirchenkreisvorstandes oder eines aus seiner Mitte zu bildenden Personalausschusses.
Die weitere Gestaltung des Auswahlverfahrens einschließlich der Durchführung der Auswahlgespräche fällt in die Zuständigkeit des Kirchenkreisvorstandes oder eines aus seiner Mitte zu bildenden Personalausschusses.