Die Auswahlgespräche finden vor Ort statt. Eine Vertretung des Landeskirchenamtes ist berechtigt, an den Auswahlgesprächen teilzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn Bewerbungen von Personen in die Auswahl genommen werden, die noch nicht in einem Anstellungsverhältnis zur Landeskirche stehen. Denn für eine erstmalige Anstellung im landeskirchlichen Dienst liegt die Letztverantwortung beim Landeskirchenamt. Bei erstmaligen Anstellungen kann das Landeskirchenamt daher einer Anstellung widersprechen.

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